Vor Sitzungsbeginn lagen dem Vorsitzenden keine schriftlichen Anfragen vor.

                   

Zu Tagesordnungspunkten aufgetretene Anfragen wurden angehört. Der Vorsitzende bat, Anfragen, die in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten bzw. an die Verwaltung gerichtet sind um direkte schriftliche Weiterleitung an den Vorsitzenden.