Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt, die Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Vallendar in der in Anlage beigefügten Fassung unter Einbezug folgender Änderungen bzw. Ergänzungen:

  • § 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1)   Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen elektronisch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter der Adresse https://www.vg-vallendar.de und im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Vallendar, soweit dies nach Maßgabe der jeweiligen einschlägigen Bestimmungen zulässig ist.

(5)   Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer, nicht in der Verantwortung der Verbandsgemeinde Vallendar liegender Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln der Verbandsgemeinde Vallendar sowie zusätzlich an den Bekanntmachungstafeln der verbandsangehörigen Gemeinden. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses der durch die in den Absätzen 1 oder 2 vorgeschriebener Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist.

  • § 4 Übertragung von Aufgaben des Verbandsgemeinderates auf Ausschüsse

(3)   Ziffer 1       

Verfügung über das Abwasserwirtschaft dienende Verbandsgemeindevermögen bis zu einer Wertgrenze über 25.000 € bis 100.000 €.