Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026
Vorlage
OGN/2026/0003
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Ortsgemeinderat beschließt aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

  1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf*

2.427.650 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf*

3.092.750 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

- 665.100 €

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5.600 €)

  1. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

2.290.500 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.818.200 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

- 527.700 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

802.900 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

543.160 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

259.740 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

426.660 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

158.700 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

267.960 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

3.527.660 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

3.527.660 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf                                                                                                 0 €

Verzinste Kredite auf                                                                                               0 €

Zusammen auf                                                                                                           0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 1.500.000. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 452.100 €.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.473.385 €.

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf                                                                                      450 v.H.

- Grundsteuer B auf                                                                                       600 v.H.

- Gewerbesteuer auf                                                                                     410 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund                                                                                  100,00 €

- für den zweiten Hund                                                                               120,00 €

- für jeden weiteren Hund                                                                          190,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund                                                         400,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund                                                      600,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund                                                800,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.345.473,00 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 2.240.933,00 € und zum 31.12.2026 1.575.833,00 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.