Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt / Der Ortsgemeinderat beschließt aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Aufsichtsbehörde bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
- im Ergebnishaushalt
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der Gesamtbetrag der Erträge auf* |
2.427.650 € |
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der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* |
3.092.750 € |
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Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf |
- 665.100 € |
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*(ohne Erträge und
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 5.600 €) |
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- im Finanzhaushalt
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die ordentlichen Einzahlungen auf |
2.290.500 € |
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die ordentlichen Auszahlungen auf |
2.818.200 € |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
- 527.700 € |
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die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
802.900 € |
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die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
543.160 € |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
259.740 € |
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die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
426.660 € |
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die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
158.700 € |
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der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
267.960 € |
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der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf |
3.527.660 € |
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der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf |
3.527.660 € |
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die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf |
0 € |
§ 2 Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich
ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf 0
€
Verzinste Kredite auf 0
€
Zusammen auf 0
€
§ 3 Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag
der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen
Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,
wird festgesetzt auf 1.500.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,
beläuft sich auf 452.100 €.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten
gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird
festgesetzt auf 1.473.385 €.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für
die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 450
v.H.
- Grundsteuer B auf 600
v.H.
- Gewerbesteuer auf 410
v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die
innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 100,00
€
- für den zweiten Hund 120,00
€
- für jeden weiteren Hund 190,00
€
- für den ersten gefährlichen Hund 400,00
€
- für den zweiten gefährlichen Hund 600,00
€
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 800,00
€
§ 6 Eigenkapital
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 2.345.473,00 €.
Der
voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 2.240.933,00 € und zum 31.12.2026
1.575.833,00 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.
