Kommunalbeamte
auf Zeit sind nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz
verpflichtet, jährlich bis spätestens 1. April eines jeden Jahres in öffentlicher
Sitzung über Art, Umfang und Höhe ihrer Nebentätigkeiten sowie Ehrenämter zu
berichten.
Bei Nebentätigkeiten und Ehrenämtern, die außerhalb des öffentlichen Dienstes
ausgeübt werden, besteht diese Berichtspflicht nur, sofern ein Bezug zum Hauptamt
gegeben ist. Die anzugebende Höhe der Vergütung bezieht sich jeweils auf das im
vergangenen Kalenderjahr erzielte Entgelt.
Der
Bürgermeister, Herr Adolf T. Schneider, kommt dieser Verpflichtung nach. Die
von ihm ausgeübten Ehrenämter und Nebentätigkeiten sind als Anlage beigefügt.
Insgesamt
handelt es sich um zehn Ehrenämter sowie zwei Nebentätigkeiten im öffentlichen
Dienst. Es werden alle angegebenen Bruttobeträge von den Institutionen direkt
an die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar abgeführt – unabhängig, ob diese
Beträge einer Ablieferungspflicht unterliegen oder nicht. Somit erzielt
Bürgermeister Adolf T. Schneider im zu betrachteten Zeitraum 0,00 Euro
aus den in der Anlage beigefügten Ehrenämtern und Nebentätigkeiten.
Diese Ausführungen sind Bestandteil der
Sitzungsniederschrift und unverzüglich auf der Internetseite der
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar zu veröffentlichen.
Gesehen und
einverstanden:
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