Betreff
Anzeige von Nebentätigkeiten und Ehrenämtern des Bürgermeisters gemäß § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz
Vorlage
VG/2026/0003
Art
Informationsvorlage

Kommunalbeamte auf Zeit sind nach § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz verpflichtet, jährlich bis spätestens 1. April eines jeden Jahres in öffentlicher Sitzung über Art, Umfang und Höhe ihrer Nebentätigkeiten sowie Ehrenämter zu berichten.
Bei Nebentätigkeiten und Ehrenämtern, die außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübt werden, besteht diese Berichtspflicht nur, sofern ein Bezug zum Hauptamt gegeben ist. Die anzugebende Höhe der Vergütung bezieht sich jeweils auf das im vergangenen Kalenderjahr erzielte Entgelt.

Der Bürgermeister, Herr Adolf T. Schneider, kommt dieser Verpflichtung nach. Die von ihm ausgeübten Ehrenämter und Nebentätigkeiten sind als Anlage beigefügt.

Insgesamt handelt es sich um zehn Ehrenämter sowie zwei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst. Es werden alle angegebenen Bruttobeträge von den Institutionen direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar abgeführt – unabhängig, ob diese Beträge einer Ablieferungspflicht unterliegen oder nicht. Somit erzielt Bürgermeister Adolf T. Schneider im zu betrachteten Zeitraum 0,00 Euro aus den in der Anlage beigefügten Ehrenämtern und Nebentätigkeiten.

Diese Ausführungen sind Bestandteil der Sitzungsniederschrift und unverzüglich auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar zu veröffentlichen.

Gesehen und einverstanden:

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