Betreff
Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 23 Wohneinheiten, Tiefgarage, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Gemarkung Niederwerth, 12, Flurstücke 108, 109, 110, 111, 112, 113 (Hochstraße 24-30); hier: Abweichungen vom Bebauungsplan
Vorlage
OGN/2026/0006
Aktenzeichen
21301
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss beschließt, zu folgenden Abweichungen / Befreiungen im Rahmen eines Bauantrages auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück in der Gemarkung Niederwerth, Flur 12, Flurstücke 108, 109, 110, 111, 112, 113,

a)      die Zustimmung / das Benehmen gemäß § 69 LBauO i.V.m. § 88 LBauO

hinsichtlich

aa) der abweichenden Dachneigung des Hauptdaches von festgesetzten 38° bis 48° auf 6°

aaa) zu erteilen

oder

aab) nicht zu erteilen.

b)     die Zustimmung / das Benehmen gemäß § 69 LBauO i.V.m. § 88 LBauO

hinsichtlich der abweichenden Dachneigung der Garagen als Flachdach anstatt der geforderten 3° Dachneigung zu erteilen.

c)      das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 BauGB hinsichtlich der Erhöhung der Erdgeschossfertighöhe um 0,29 m zu erteilen.

d)     das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 BauGB hinsichtlich der Nichteinhaltung der festgesetzten Baulinie zur Hochstraße hin nicht zu erteilen.

e)      das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 36 BauGB zur abweichenden Bauweise nicht zu erteilen.

f)        das Einvernehmen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bwz. § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 36 BauGB zur Überschreitung der südlichen Baugrenze Rücksprung) durch die geplante Terrasse bzw. den geplanten Balkon

aa) nicht zu erteilen, sofern diese nicht unter die Vorgaben nach Textziffer 1.7 fallen

bb)  zu erteilen, sofern die Vorgaben nach Textziffer 1.7. eingehalten sind

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt, zu den v.g. Abweichungen / Befreiungen im Rahmen des o.g. Bauantrages die Zustimmung gemäß § 36a BauGB i.V.m. § 31 Abs. 3 BauGB, hilfsweise nach § 246e BauGB,

a)      zu erteilen,

b)     unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

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oder

c)      aus folgenden Gründen nicht zu erteilen:

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oder                   

d)     eine Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 36a Abs. 2 BauGB durchzuführen.