Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
VG/2017/0076
Aktenzeichen
1 901-11/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat Vallendar beschließt aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung, die nach Genehmigung  durch  die  Kreisverwaltung  Mayen‑Koblenz  als Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht wird:

§  1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

  1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf*

9.703.500 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf*

9.987.480 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

-283.980

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 326.690 €)

  1. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

9.408.700 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

9.334.380 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

74.320 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 €

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

773.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.499.400 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.726.400 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  auf

1.726.400 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

399.320 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.327.080 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

11.908.100 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

12.233.100 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

-325.000 €

§  2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

1.726.400 €

zusammen auf

1.726.400 €

§  3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf  300.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 150.000 €.

§  4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 15.000.000 €.

§  5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Abwasser

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Abwasser werden im Wirtschaftsplan festgesetzt auf:

1.

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

957.860 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

300.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

§  6 Gebühren und Beiträge für den Eigenbetrieb Abwasser

1.     Die Kanalbenutzungsgebühren für das Schmutzwasser einschließlich Abwasserabgabe beträgt je Kubikmeter  Schmutzwassermenge 1,72 €.

2.     Der wiederkehrende Beitrag für das Oberflächenwasser beträgt je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche 0,45 €.

3.     Der lfd. Kostenanteil für die Oberflächenentwässerung der Ortsgemeindestraßen und der qualifizierten Straßen je Quadratmeter entwässerter Straßen, Wege und Plätze werden aufgrund der Nachkalkulation ermittelt und festgesetzt.

4.     Die Gebühr für die Annahme von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt je Kubikmeter Fäkalschlamm 19,47 €.

5.     Der einmalige Beitragssatz für die auf Schmutzwasser entfallenden Kosten für Investitionsaufwendungen beträgt je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche 4,03 €.

6.     Der einmalige Beitragssatz für die auf Oberflächenwasser entfallenden Investitionsaufwendungen beträgt je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche 5,01 €.

§  7 Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30 November 1999 (GVBl. S. 415) in der derzeit gültigen Fassung, erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 33,9250 v.H. festgesetzt.

§  8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 4.280.769,49 € und zum 31.12.2016 4.902.927,54 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2017 beträgt  4.950.557,54 € und zum 31.12.2018  4.666.577,54 €.

§  9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.

§  10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 25.000 € sind gem. § 4 Abs. 12 GemHVO im Haushalt einzeln darzustellen.

§  11 Altersteilzeit

Bewilligungen von Altersteilzeit für Beamtinnen, Beamte und Beschäftigte werden keine zugelassen.

§  12 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetztes vom 14. April 1999 (GVBl. S. 104, BS 2032-3) an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.

Für Leistungsprämien und Leistungszulagen

2.500 €